Pluspunkt Gesundheit
Die Spitzenverbände der Krankenkassen erkennen das Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT und damit den PLUSPUNKT GESUNDHEIT.DTB jetzt an. Mit dieser grundlegenden Entscheidung können alle Pluspunkt-Vereine für ihre ausgezeichneten Angebote mit möglichen Vergünstigungen durch die Kassen werben.
Eine direkte Förderung der Vereinsangebote durch die Kassen ist nicht vorgesehen; vielmehr müssen sich die Kursteilnehmer der Pluspunkt-Angebote mit ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen, um einen Teil der Kursgebühren evtl. erstattet zu bekommen.
Hintergrund:
Primärprävention als gesetzliche Aufgabe der Kassen
In § 20 Abs. 1 SGB V macht der Gesetzgeber die Primärprävention als Sollvorschrift zu einer gesetzlichen Aufgabe der Krankenkassen mit stark verpflichtendem Charakter. Die Leistungen der Primärprävention sollen den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern und insbesondere einen Beitrag zur Verminderung sozialbedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen leisten. Die begrenzten Mittel legen den Krankenkassen ein enges Handlungskorsett an, gleichzeitig ist eine hohe Qualität bei der Durchführung der Maßnahme Voraussetzung für deren Erfolg.
In einem 40 seitigen Leitfaden haben die Spitzenverbände der Krankenkassen formuliert, welche Handlungsfelder und Kriterien für die Angebote der Primärprävention als verbindlich gelten. Um eine hohe Qualität bei der Durchführung der Maßnahmen zu gewährleisten, wird unter dem Kriterium „Anbieterqualifikation" auf Berufsgruppen mit einer staatlich anerkannten Ausbildung im jeweiligen Fachbereich verwiesen. Diesem Kreis gleichgestellt sind die Maßnahmen unter dem Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT des Deutschen Sportbundes und der Bundesärztekammer, wenn sie von Übungsleitern „Sport in der Prävention" auf der 2. Lizenzstufe durchgeführt werden. Noch nicht abschließend geklärt haben die Krankenkassen, wie hoch im einzelnen die Bezuschussung von Maßnahmen der Gesundheitsförderung ausfallen wird. Fest steht, dass ausschließlich eine Rückerstattung der Kurskosten für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Gesundheitskursen erfolgen wird, entweder in vollem Umfang oder anteilig.
Voraussetzungen der Anerkennung:
Für Vereinsangebote, die das Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT auf Landesebene verliehen bekommen haben, entfällt durch die Aufnahme in den Leitfaden die Einzelprüfung durch die Krankenkassen. Das gilt gleichermaßen für alle Angebote, die über den PLUSPUNKT GESUNDHEIT. DTB mit dem neuen Qualitätssiegel ausgezeichnet worden sind, da die Kriterien für den PLUSPUNKT GESUNDHEIT. DTB und das Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT identisch sind, letzteres damit als Dachmarke dient. Die Förderung der Qualitätssiegelangebote wird von den Krankenkassen inhaltlich auf folgende Schwerpunkte begrenzt:
- Bewegung zur Förderung der Herz-Kreislauf-Funktion
- Bewegung zur Förderung des Muskel-Skelettsystems
Die Höhe bzw. die Dauer der Kostenerstattung liegt im Ermessensspielraum der Krankenkassen. Eine kontinuierliche Inanspruchnahme dieser Maßnahmen kann von den Krankenkassen nicht finanziert werden. Ziel der Kurse ist es, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu befähigen und zu motivieren, nach Abschluss des Gesundheitsprogramms das erworbene Wissen bzw. die erworbenen Fertigkeiten und Übungen selbständig anzuwenden und fortzuführen sowie in den Alltag zu integrieren.